VISUM-USA Anwaltliche und steuerrechtliche Begleitung Ihres USA-Projekts
DE|--EN
Eine Dienstleistung der WINHELLER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Tower 185, Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, 60327 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 76 75 77 85 26 | E-Mail: info@visum-usa.com
Schnelle Lösungen für Ihr Anliegen:
Tel. Erstberatung noch am selben Tag möglich
Bekannt aus Spiegel Online und Frankfurter Rundschau
- Startseite
- Blog
- Greencard für Verwandte und Affidavit of Support (Formular I-864)
07.01.2021
Neben arbeitsplatzbasierten Greencards besteht eine weitere Möglichkeit, über Familienangehörigeeine Greencard für die USA zu erhalten. Hierfür müssen die bereits in den USA lebenden Eltern, Kinder oder Geschwister für den ausländischen Verwandten eine sog. Petition bei der USCIS (United States Citizenship and Immigration Services) einreichen. Wird die Petition gebilligt, kann im zweiten Schritt das Einwanderungsvisum beantragt werden. In einem dritten Schritt wird dem ausländischen Verwandten nach Einreise in die USA dann die Greencard zugeschickt.
Allerdings müssen „Petitioners“ für ihre ausländischen Familienangehörigen finanziell bürgen, damit diese im ungünstigen Fall nicht die US-Sozialsysteme belasten. Geregelt wird dies über das Formular I-864, das sog. „Affidavit of Support“ (Bürgschaftsnachweis). Welche finanziellen Mittel für eine solche Familienbürgschaft notwendig sind und was es sonst noch zu beachten gilt, haben wir in diesem Blogbeitrag für Sie zusammengefasst:
I-864-Formular - Affidavit of Support (Bürgschaftsnachweis)
Im Zusammenhang mit dem Antrag für eine familienbasierte Greencard wird in der Regel verlangt, dass ein sog. I-864-Formular (Affidavit of Support) zusammen mit den Steuerunterlagen vorgelegt wird. In diesem Formular zeigt das US-Familienmitglied, dass es den ausländischen Antragsteller finanziell unterstützen kann. Dazu muss das US-Familienmitglied ein Jahreseinkommen oder Vermögen in bestimmter Höhe, abhängig vom Wohnort und von der Größe des Haushalts, nachweisen.
Welches Mindesteinkommen bzw. Mindestvermögen gilt für die Bürgschaft?
Mit Ausnahme von aktiven Mitgliedern des US-Militärs, die für Ehegatten oder Kinder eine Petition einreichen, beträgt das nachzuweisende jährliche Mindesteinkommen für einen Zweipersonenhaushalt 21.550 US-Dollar. Die Sätze werden zu Anfang eines jeden Jahres aktualisiert und gelten dann vom 1. März bis Ende Februar des Folgejahres. Für Sponsoren mit Wohnsitz in Alaska oder Hawaii gelten etwas höhere Sätze (26.937 US-Dollar für Alaska und 24.787 US-Dollar für Hawaii). Für jede zusätzliche Person erhöht sich der Satz um 5.600 US-Dollar (7.000 US-Dollar für Alaska und 6.437 US-Dollar für Hawaii). Sollte das tatsächliche Einkommen die erforderliche Höhe nicht erreichen, kann die Differenz durch Vermögen in dreifacher Höhe der Differenz bei Ehegatten oder Kindern ab 18 Jahren und fünffacher Höhe der Differenz bei anderen Verwandten nachgewiesen werden.
Joint Sponsor bei unzureichendem Vermögen
Sollten Einkommen oder Vermögen des „Petitioner“ nicht ausreichen, um das ausländische Familienmitglied finanziell zu unterstützen, kann ein sog. „Joint Sponsor“ einspringen und für den Ausländer bürgen, indem er ebenfalls ein I-864-Formular ausfüllt, seine Vermögensverhältnisse offenlegt und Steuerunterlagen einreicht.
Joint Sponsor kann sein, wer seinen Lebensmittelpunkt („domicile“) in den USA hat, also als US-Amerikaner oder als Ausländer mit einer Greencard in den USA lebt und für die nächste Zukunft auch weiterhin dort leben will (s. 8 CFR 213a.1). Er muss weder mit dem „Petitioner“ noch mit dem einwanderungswilligen Ausländer verwandt sein.
Rückgriffsmöglichkeit von US-Behörden beim Sponsor bzw. Bürgen
Sinn und Zweck des I-864 ist, dass US-Behörden dann, wenn der Greencardinhaber „means-tested public benefits“, also staatliche Hilfen in Anspruch nimmt, beim Sponsor Rückgriff nehmen kann. Die Verpflichtung des Sponsors endet – grob gesagt – von Gesetzes wegen erst, wenn der Ausländer
- die US-Staatsbürgerschaft erwirbt. Den Einbürgerungsantrag kann z. B. der Ehegatte eines US-Bürgers in der Regel frühestens drei Jahre nach Erhalt seines Status als „Lawful Permanent Resident“ stellen;
- verstirbt;
- vierzig Vierteljahre eine rentenversicherungspflichtigeBeschäftigung in den USA ausgeübt hat, und während dieser Zeit keinen „federal means-tested public benefit“ erhalten hat, ggf. also nach zehn Jahren Arbeitsaufenthalt in den USA;
- seinen Status als Lawful Permanent Resident verliert und die USA verlässt;
- im Rahmen eines Abschiebeverfahrens erneut als Lawful Permanent Resident zugelassen wird.
Sponsoren müssen USCIS über Adressänderungen informieren
Wichtig ist dabei auch, dass der Sponsor verpflichtet ist, der USCIS Adressänderungen bekannt zu geben. Grundsätzlich besteht für US-Amerikaner ja keine Meldepflicht, schon gar nicht gegenüber der US-Einwanderungsbehörde. Wer allerdings über ein I-864-Formular für einen Ausländer bürgt, ist verpflichtet, der USCIS spätestens dreißig Tage nach dem Umzug die neue Adresse mitzuteilen. Wer dies versäumt, kann, je nach Lage des Falles, mit einer Strafe zwischen 250 und 5.000 US-Dollar belegt werden, wie sich aus INA 213A(d)(2)(B) ergibt.
Haben Sie Fragen?
Sie interessieren sich für ein US-Visum oder eine US-Greencard? Gern sind Ihnen unsere Experten für US-Visumsrecht dabei behilflich. Sie erreichen uns am besten per E-Mail (info@visum-usa.com) oder gern auch telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26).
Thomas Schwab
Rechtsanwalt Thomas Schwab berät seit vielen Jahren im US-Einwanderungsrecht und US-Visumsrecht und ist einer der wenigen vom Bundesverwaltungsamt als Auswandererberater zugelassenen Rechtsanwälte. Er berät zu den einschlägigen Visumsarten und begleitet den Visumsantragsprozess von den ersten strategischen Vorüberlegungen über die eigentliche Antragsstellung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Antragsverfahrens.
>> Zum Profil
>> Kontakt aufnehmen
Kontakt
Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.
Aktuelle Blogbeiträge:
Zahlung von USCIS-Gebühren: Bank vorab informieren!
Viele Visumskategorien erfordern vor der Beantragung des eigentlichen Visums, dass durch den sog. Petitioner vorab eine Petition bei der USCIS eingereicht und von dieser gebilligt worden ist. Damit die USCIS die Unterlagen zur Bearbeitung überhaupt annimmt, müssen v.a. die Antragsformulare handschriftlich unterschrieben und die Gebühren gezahlt sein.
Erhöhung der Gebühren für Visum und Petition
Die Gebühren der US-Behörden für Visumsanträge und die Bearbeitung von Petitionen haben sich erhöht.
O-Visum: Bearbeitung kann mehrere Monate dauern
Die Erlangung eines O-Visums läuft in mehreren Schritten ab, die einige Zeit in Anspruch nehmen. Planen Sie mindestens vier bis sechs Monate dafür ein.
© WINHELLER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
2009-2024. Alle Rechte vorbehalten.
DatenschutzSitemapImpressum
Cookieeinstellungen
X
Wir verwenden Cookies
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige sind notwendig, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
Individuelle Cookie Einstellungen
Nur notwendige Cookies akzeptieren
Datenschutzerklärung Impressum
X
Datenschutzeinstellungen
Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Zustimmung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.
Notwendige Cookies
Diese Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.
Cookie Informationen anzeigen
Cookie Informationen verbergen
TYPO3 System-Cookies
Diese Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen, die für die einwandfreie Nutzung der Website erforderlich sind.
Anbieter: | TYPO3 CMS |
Cookiename: | fe_typo_user, waconcookiemanagement |
Laufzeit: | 365 |
Provenexpert
ProvenExpert Cookies ermöglichen die Einblendung von grundlegenden Kundenbewertungen auf der Webseite.
Anbieter: | Expert Systems AG |
Cookiename: | pe_session, pe_local |
Laufzeit: | Dauer der Session |
Cookies für Statistiken
Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Cookie Informationen anzeigen
Cookie Informationen verbergen
Google Analytics
Dieser Cookie dient der Statistik und analysiert das Benutzerverhalten auf der Website.
Anbieter: | Google LLC |
Cookiename: | _gat, _ga, _gid |
Laufzeit: | 2 Jahre |
Cookies für Externe Inhalte
Inhalte von Videoplattformen und Social Media Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Zustimmung mehr.
Cookie Informationen anzeigen
Cookie Informationen verbergen
YouTube
Dieser Cookie registriert eine eindeutige ID, um Statistiken über YouTube-Videos zu speichern, die der Benutzer gesehen hat.
Anbieter: | Google LLC |
Cookiename: | YouTube |
Laufzeit: | 365 |
Datenschutzlink: | https://policies.google.com/privacy |
Host: | google.com |
Terminland
Terminland Cookies werden gesetzt um die Lauffähigkeit des Terminland-Moduls zu gewähleisten.
Anbieter: | Terminland GmbH |
Laufzeit: | 365 |
Datenschutzlink: | https://www.terminland.de/datenschutz/ |
Host: | terminland.de |
KontaktTerminbuchungÜber unsVisumskategorienFAQBlog
Wir sind Mitglied bei: